Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist,
wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Ausbildungskriterien für eine
“Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten”
finden Sie im DGUV Grundsatz 303-001.