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Elektrokurse zum Erhalt Ihrer Fachkunde.

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  • Schulungen
  • Seminare und
  • Ausbildungen für

Elektrofachkräfte (EFK) und
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)

  • Online
  • Inhouse und

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Hier wollen wir klären, warum es so wichtig für Sie ist, für den “Erhalt ihrer Fachkunde” Elektrokurse zu besuchen. Dazu müssen wir einige grundlegende Dinge aus den DGUV Vorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung und den einschlägigen VDE-Vorschriften heranziehen.
  • Wie ist eine Elektrofachkraft (EFK) definiert?
  • Wie ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) definiert?
  • Wer ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?
Beginnen wir mit der Definition "Elektrofachkraft"

In der DGUV Vorschrift 3 ist eine Elektrofachkraft wie folgt definiert:

“Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3) gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.”
Beachten Sie den Punkt “Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen”. Damit sind nicht nur die VDE Vorschriften gemeint, sondern auch alle gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. BetrSichV, DGUV Vorschrift, DGUV Informationen, TRBS 1111, TRBS 1201, TRBS 1203 usw.
Schauen Sie sich bitte dazu die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 an. Zu finden im Katalog ab Seite 14.
Die Betriebssicherheitsverordnung gibt im §2 “Begriffsbestimmungen” folgende Auskunft:
Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.
In der DIN VDE 1000-10 unter Punkt 3.1 ist die Elektrofachkraft wie folgt definiert:
Elektrofachkraft (EFK) ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Anmerkung 1 zum Begriff: Die Begriffsdefinition ergibt sich aus den Festlegungen aus § 2, Abs. 3., DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 1 und erfüllt sinngemäß die Vorgaben des § 7 ArbSchG.
Anmerkung 2 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann unter Beachtung der Durchführungsanweisungen zum § 2, Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 1 auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Außerdem finden wir nur hier in der VDE 1000-10 unter Punkt 3.2 die Definition einer “Verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK)”.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist eine Person, die als Elektrofachkraft nach 3.1 Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist.
Anmerkung 1 zum Begriff: Unternehmerpflichten sind z.B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht.
DIN VDE 1000-10-Anforderungen-an-die-im-Elektrobereich-tätigen-Personen
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
frau-beim-messen-elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzend sein.
Die Dauer der theoretischen Ausbildung ist ausreichend zu bemessen. Die praktische Ausbildung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können.
Die Ausbildung ist mit einer Prüfung abzuschließen, in der der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen muss.
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, mit welchen Tätigkeiten der Teilnehmer künftig vom Unternehmer beauftragt werden darf.

Die Ausbildung muss durch fachlich qualifizierte Personen,
durchgeführt werden. Einschlägige Erfahrung in der Berufsausbildung ist wünschenswert.

Wenn Sie sich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausbilden lassen möchten, achten Sie bitte in der praktischen Ausbildung darauf, dass Anlagen aufgebaut werden, die Sie auch in ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen. Denn es bringt überhaupt keine Vorteile für Sie, wenn sie ein gut ausgebildeter Schlosser sind und im Praxisteil der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten z.B. Lampenschaltungen realisieren, Sie jedoch nach der Ausbildung z.B. Motoren wechseln können sollten.

Während der Ausbildung bei uns fragen wir bei den Teilnehmern ganz konkret nach, in welchen Bereich sie tätig sind und darauf werden der Theorieteil und der Praxisteil in der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gezielt ausgerichtet.

Sie möchten Näheres über unsere Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfahren? Auf unserer Informationsseite für Inhouse-Schulungen finden Sie weitere Details.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
In der VDE 1000-100 ist unter Punkt 3.3 ist die elektrotechnisch unterwiesene Person definiert:
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Gern bilden wir Sie als elektrotechnisch unterwiesene Person aus. Sie erhalten nicht nur eine fundierte Schulung in der Theorie, sondern auch eine praktische Ausbildung, um Messungen, z.B. an ortsfesten elektrischen Anlagen und an ortsveränderlichen elektrischen Geräten durchführen zu können.
Elektro-Prüfung durch eine Elektrofachkraft an einem Zählerschrank
Die Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen
Unterweisen in der Elektrotechnik
Es gibt immer wieder Fragen wann und ob eine Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sein muss. Nicht jeder oder jede Vorgesetzte, der Unterweisungen durchführt, hat das Rüstzeug dafür in seiner Ausbildung erhalten. Wir haben daher einmal häufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung für Sie zusammengestellt.

Nicht selten kommt es vor, dass der oder die Vorgesetzte keine Arbeitsanweisung fachfremd aussprechen kann bzw. darf. Zum Beispiel, wenn eine Elektrofachkraft im Instandhaltungsbereich tätig ist, der von einer Führungskraft mit nichtelektrotechnischer Fachkenntnis geleitet wird.

 

Hier kann man durchaus die Hilfe und Angebote von externen Fachkräften zu Themen der Elektrosicherheit nutzen, wie zum Beispiel unsere Schulungsmaßnahmen.

 

In vielen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen Regeln findet sich die Forderung, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, zu unterweisen hat.

Der Gesetzgeber hat im Grundgesetz Artikel 2 geregelt, dass “jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” hat. Für das Arbeitsverhältnis bedeutet dies, dass die Unternehmensleitung die Pflicht hat, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten durch ihre Arbeit gesundheitlich nicht geschädigt werden. Konkretisierend leitet sich zu diesem Zweck die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ab, die im Arbeitsschutzgesetz verankert ist:
 

  • Gefahr beseitigen
  • technische Lösungen
  • organisatorische Maßnahmen
  • persönliche Schutzausrüstung
  • personenbezogene Maßnahmen

 
Optimal wäre es, die Gefahr, z.B. einen Lärmbereich, zu beseitigen. Damit die Beschäftigten körperlich unbeschadet die Arbeit verrichten können, ist es notwendig, dass die personenbezogene Maßnahme “Tragen von Gehörschutz” auch umgesetzt wird.

 

Dies durchzusetzen ist die Pflicht des Arbeitgebers. Hierzu nutzt er Unterweisungen, die in vielen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen Regeln zu unterschiedlichen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gefordert werden.

Als Unterweisung wird im didaktischen Sinn eine kurze Einheit der Wissensvermittlung bezeichnet. Dabei wird die “Weisung” als verbindliche und befehlsähnliche Aufforderung verstanden. Im Arbeitsschutz ist die Unterweisung verknüpft mit dem Direktionsrecht des Arbeitsgebers, der die Pflichten des Arbeitnehmers aufgabenbezogen konkretisiert.

Die Verantwortung für die Unterweisung liegt bei der Unternehmensleitung. In größeren Unternehmen überträgt sie diese Aufgabe in der Regel auf die Führungskräfte. Da nur Vorgesetzte der Belegschaft Weisungen erteilen dürfen, ist damit auch klar, dass Unterweisungen in der Arbeitssicherheit in der Regel von Vorgesetzten durchzuführen sind.

 

Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunktion aber auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im Bereich der Elektrotechnik können nur von fachlich geeigneten Personen (i.d.R. Elektrofachkräfte) gegeben werden.

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