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Elektrofachkräfte (EFK) und
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Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) bzw.
eine Elektrotechnisch unterwiesene Person muss in der Regel bestellt werden.
In Deutschland beispielsweise regelt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) die
Bestellung von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten bzw.
eine Elektrotechnisch unterwiesene Person.
Eine EFKffT ist eine Person, die speziell für bestimmte elektrotechnische Tätigkeiten
in einem Unternehmen oder einer Organisation bestellt wird.
Diese Tätigkeiten sind in der Regel genau definiert und
erfordern spezielle Fachkenntnisse.
Die Bestellung einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgt in der Regel
durch den Arbeitgeber oder die verantwortliche Person im Unternehmen.
Die bestellte Person muss nachweisen können,
dass sie über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt,
um die festgelegten elektrotechnischen Tätigkeiten sicher auszuführen.
Die Bestellung dient dazu, sicherzustellen, dass
die betreffende Person die notwendige Fachkompetenz besitzt und
die Arbeiten gemäß den relevanten Sicherheitsvorschriften und
gesetzlichen Anforderungen durchführt.
Es ist wichtig zu beachten,
dass die genauen Bestimmungen und Anforderungen für die Bestellung von
Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten bzw. eine
Elektrotechnisch unterwiesene Person von Land zu Land variieren können,
da sie in nationalen Vorschriften und Richtlinien geregelt sind.
Es ist daher ratsam, die spezifischen gesetzlichen Anforderungen und
Vorschriften in Ihrem jeweiligen Land zu prüfen und einzuhalten.