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Elektrofachkräfte (EFK) und
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Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) bzw.
eine Elektrotechnisch unterwiesene Person muss in der Regel bestellt werden.
In Deutschland beispielsweise regelt die
DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) die
Bestellung von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten bzw.
eine Elektrotechnisch unterwiesene Person.
Eine EFKffT ist eine Person,
die speziell für bestimmte elektrotechnische Tätigkeiten
in einem Unternehmen oder einer Organisation bestellt wird.
Diese Tätigkeiten sind in der Regel genau definiert und
erfordern spezielle Fachkenntnisse.
Die Bestellung einer
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgt in der Regel
durch den Arbeitgeber oder
die verantwortliche Person im Unternehmen.
Die bestellte Person muss nachweisen können,
dass sie über die erforderlichen Qualifikationen und
Kenntnisse verfügt,
um die
festgelegten elektrotechnischen Tätigkeiten sicher auszuführen.
Die Bestellung dient dazu, sicherzustellen,
dass
die betreffende Person die notwendige Fachkompetenz besitzt und
die Arbeiten gemäß den relevanten Sicherheitsvorschriften und
gesetzlichen Anforderungen durchführt.
Es ist wichtig zu beachten,
dass die genauen Bestimmungen und Anforderungen
für die Bestellung von
Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten bzw.
eine
Elektrotechnisch unterwiesene Person von Land zu Land variieren können,
da sie in nationalen Vorschriften und
Richtlinien geregelt sind.