Laut Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DIN VDE 0105-100 und der DGUV Vorschrift 1, ist jeder Unternehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zu unterweisen. Eine Jahresunterweisung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen, wenn möglich einmal pro Jahr. Dies gilt sowohl für Elektrofachkräfte, als auch für elektrotechnisches unterwiesenes Personal, für alle Mitarbeiter, die direkt an elektrotechnischen Anlagen arbeiten oder elektrotechnische Betriebsstätten betreten.
In der hier angebotenen Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen werden Ihre Mitarbeiter über folgende Inhalte umfassend informiert:
Die Jahresunterweisung findet immer als Online-Live-Seminar ganztägig von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Für Teilnehmer, die diese Uhrzeit nicht wahrnehmen können, biete ich die Jahresunterweisung ebenfalls als zweiteilige Abendkurse in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr an.
Dieser Monat liegt in der Vergangenheit.
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